Biogasanlage Schwaigern

Betreiber der Anlage:

Söhnergy GmbH und Co. KG

Standort der Anlage:

Bei der Biogasanlage 1

74193 Schwaigern

Flur: 765 Schwaigern 

Flurstück: 10112/1-10112/4, 10113, 10114, 10115

Tätigkeiten im Betriebsbereich

Im Betriebsbereich werden nachwachsende Rohstoffe (z.B. Mais- und Grassilage) in einen Bioreaktor eingebracht. In diesem Reaktor, Fermenter genannt, wird die Biomasse unter Luftabschluss zersetzt. Dabei bildet sich brennbares Faulgas (Biogas). Der Luftabschluss wird durch eine gasdichte Membran auf der Behälterdecke erreicht. In dieser Membran sammelt sich das Biogas, das einen hohen Anteil an Methan aufweist. Das aufgefangene Methan wird auf zwei Arten verarbeitet. Zum einen wird es über Gasleitungen einer Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlage (BGAA) zugeführt. Die BGAA bereitet das Biogas auf Erdgasqualität auf und speist es in das öffentliche Erdgasnetz ein. Das restliche Gas wird vor Ort durch ein Blockheizkraftwerk verstromt. Die Abwärme der Biogasanlage wird genutzt um die Temperatur der Gärbehälter auf ca. 40 – 45 °C zu halten, damit die Mikroorganismen am effektivsten arbeiten. Dabei bleibt noch genügend Abwärme übrig, um das benachbarte Industriegebiet über ein Nahwärmenetz mit Wärme zu versorgen. Die übrigbleibenden Gärreste enthalten noch alle Nährstoffe und einen hohen Humusanteil. Die Gärreste stellen somit einen wertvollen Dünger für die Landwirtschaft dar, der nahezu geschlossene Nährstoffkreisläufe ermöglicht.

Gefahreneinstufung

Biogas ist wegen seines Energiegehaltes leicht entzündlich. In Verbindung mit Sauerstoff können sich explosionsfähige Gemische bilden. Außerdem ist Biogas in seiner Eigenschaft als Faulgas gesundheitsschädlich, wenn es eingeatmet wird. Biogas ist daher in die Gefahrenkategorie P2 „Entzündbare Gase“ der Störfallverordnung eingeteilt. In der BGA können bis zu 10.550 m³ Biogas gelagert werden. Mit einer Dichte von 1,3 kg/m³ entspricht dies 13.715 kg Biogas. Die gelagerte Menge überschreitet die Mengenschwelle von 10.000kg nach Ziffer 1.2.2 Anhang I, 12. BImSchV. Somit unterliegt dieser Betrieb den Grundpflichten (untere Klasse) der Störfallverordnung.

Warnung der Bevölkerung/ Verhalten im Störfall

Feuer und starke Rauchentwicklung sollten von der Bevölkerung im Zweifel als ein Anzeichen für einen Störfall gewertet werden. Bitte halten Sie vorsichtshalber Fenster und Türen geschlossen. Bitte halten Sie Abstand davon, sich einen eigenen Überblick über die Lage vor Ort zu verschaffen. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Die Polizei oder die Feuerwehr wird Sie bei Bedarf gegebenenfalls über Lautsprecherdurchsagen informieren.

Vor-Ort-Besichtigungen/ Überwachung

Die Biogasanlage wurde gem. § 7 (1) 12. BImSchV am 13.01.2020 bei der zuständigen Behörde angezeigt. Die Anlage wird in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Überwachungsbehörde besichtigt. Die letzte Besichtigung wurde am 19.12.2019 durchgeführt. Fragen zum Überwachungsplan und Informationen über die Vor-Ort-Besichtigung können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen. Die Kontaktdaten finden sich am Schluss unter „Ansprechpartner“.

Weiterführende Informationen

Informationen über Biogas und die Funktionsweise einer Biogasanlage finden Sie unter:
www.biogas.org

Das Informationspapier „Zur Sicherheit bei Biogasanlagen“ finden Sie unter:
www.umweltbundesamt.de/publikationen/informationspapier-zur-sicherheit-bei-biogasanlagen

Ansprechpartner

Anlagenbetreiber:  
Geschäftsführer: Patrik Brian
Tel.: 07138 / 816 085 5

Feuerwehr/Notarzt: 112

Zuständige Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart                                                                         Abteilung 5, Abteilung5@rps.bwl.de Telefon: 0711/904-0